Sozialamt
Das Sozialamt ist ein öffentlicher Dienst für alle in Schifflingen wohnhaften Personen gemäß der geltenden Gesetzgebung:
- Gesetz vom 18. Dezember 2009 über die Organisation der Sozialhilfe
- Gesetz vom 28. Juli 2018 über die Organisation des REVIS
Das Personal der Sozialhilfe hat mehrere Aufgaben:
- Hilfe (palliativer, kurativer oder präventiver Art) beim Zugang zu sozialen Rechten, gesetzlichen Leistungen, finanziellen Beihilfen und anderen materiellen Hilfen;
- Zuhören und Beistand bei sozialen Problemlagen;
- Soziale, psychologische, budgetäre, administrative und pädagogische Beratung;
- Information über sämtliche in Luxemburg bestehenden Hilfs- und Leistungsdienste;
- Orientierung und Weiterleitung an andere Fachdienste;
- Angebot einer sozialen Begleitung auf kurze, mittlere und lange Sicht;
- Übernahme von Finanzverwaltungen;
- Gewährleistung einer Ersthilfe im Bereich der sozialen Notlage;
- …
Das ARIS-Personal ist ausschließlich für die Bearbeitung der Dossiers von REVIS-Begünstigten zuständig. Es hat folgende Aufgaben:
- die soziale Inklusion zu fördern
- durch Aktivierungsmaßnahmen beim Aufbau beruflicher Kompetenzen zu helfen
- Stabilisierungsmaßnahmen zu organisieren
- an andere Fachdienste weiterzuleiten
- die Begünstigten bei ihren sozial-beruflichen Projekten zu begleiten