10. Juli 2026

Noutreglement fir de Waasserverbrauch – Orange Phas

Notfallverordnung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs – Orange Phase

Um die notwendigen Trinkwasserreserven zu erhalten, hat der Schöffenrat auf Empfehlung des Wasserverbands SES eine Notverordnung beschlossen. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für die gesamte Dauer der Orange-Phase.

Folgende Tätigkeiten sind untersagt:

  • Waschen von Fahrzeugen, außer in professionellen Waschanlagen;
  • Reinigung von Gehwegen, Garagen, Höfen und Fassaden;
  • Befüllen privater Schwimmbecken, Aufstellpools und privater Wasserbecken;
  • Erneuerung des Wassers in privaten Schwimmbecken;
  • Verwendung von Hochdruckreinigern;
  • Betrieb von Springbrunnen, außer mit geschlossenem Wasserkreislauf;
  • Kühlen von Lebensmitteln oder Getränken unter fließendem Wasser;
  • Bewässerung von Rasenflächen, Parks, Friedhöfen und Sportanlagen, ausgenommen Neuanpflanzungen.

Diese Verbote gelten nicht für Unternehmen, die auf die genannten Tätigkeiten spezialisiert sind.

Verstöße gegen diese Verordnung werden mit Geldbußen zwischen 25 € und 250 € bestraft.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung beim sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser.

Aktie
Schriftgröße: 100 %