
Carlo Feiereisen
Bürgermeister
LSAP
Der Gemeinderat besteht aus Vertretern, die von der Bevölkerung nach dem System der Verhältniswahl gewählt werden, und stellt die gesetzgebende Gewalt auf kommunaler Ebene dar. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und beträgt derzeit 15.
Der Gemeinderat tritt unter dem Vorsitz des Bürgermeisters und in Anwesenheit des Gemeindesekretärs zusammen, so oft es die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten erfordern, und mindestens einmal alle drei Monate. Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht anders beschlossen, und finden im Sitzungssaal des Rathauses Schifflingen statt.
Die Aufgaben des Gemeinderats sind vielfältig:
er entscheidet über alle Angelegenheiten von kommunalem Interesse, z. B. die Verabschiedung des Haushalts und der Rechnungen, die Festsetzung von Tarifen und Gebühren sowie die Genehmigung von Bauprojekten und städtebaulichen Projekten
er erlässt kommunale Reglemente
er ernennt, entlässt und nimmt die Rücktritte der Beamten und Angestellten der Gemeinde an, vorbehaltlich der Zustimmung des Innenministers
er ernennt die Mitglieder der beratenden Kommissionen und des Sozialamts
er kann die Wähler in Angelegenheiten von kommunalem Interesse per Referendum konsultieren, unter den Bedingungen, die er festlegt
Alle Korrespondenz ist an die folgende Adresse zu richten:
Schöffenrat der Gemeinde Schifflingen
B.P. 11, L‑3801 Schifflingen
secretariat@schifflange.lu
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das
Gemeindesekretariat:
Telefon: 54 50 61 – 308

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