
Carlo Feiereisen
Bürgermeister
LSAP
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat sowie im Schöffenrat.
Er unterzeichnet die Verordnungen und Beschlüsse, die Veröffentlichungen, die amtlichen Akte und die Korrespondenz der Gemeinde, kann Unterschriften beglaubigen und nimmt die Aufgaben des Standesbeamten wahr.
Ebenso ist er der Einzige, der befugt ist, vollstreckende Maßnahmen im Bereich der Gemeindepolizei zu ergreifen. In dieser Funktion erteilt er beispielsweise Baugenehmigungen und ordnet Baustellenschließungen an, wenn Bauarbeiten nicht der erteilten Genehmigung entsprechen. Er trägt die Verantwortung für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Gesundheit.
Zuständigkeiten des Bürgermeisters
Zusätzlich zu seinen Aufgaben als Bürgermeister ist er für folgende Bereiche verantwortlich:
Gemeindestraßen und Verkehr
Lokale Sicherheit
Sport, Freizeit und Jugend
Er ist außerdem Ansprechpartner für die Abteilung der neuen Bauarbeiten und Infrastrukturen, die Gemeindewerkstatt, die Bürger- und Kommunikationsabteilung sowie für das Klimateam.


