
Einheitsschalter
Dienst für Bevölkerung / Steuern / Standesamt / Indigenat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in unserer Gemeinde nehmen oder Ihre Adresse innerhalb des Gemeindegebiets ändern, müssen Sie Ihre persönlichen Angaben so schnell wie möglich aktualisieren.
Hierfür können Sie entweder zum Einheitsschalter der Gemeinde kommen oder die Änderung selbst über MyGuichet.lu vornehmen.
Wie funktioniert das über MyGuichet.lu?
Melden Sie sich in Ihrem MyGuichet.lu‑Konto an
Wählen Sie den Bereich Meine Daten, anschließend Staatsbürgerschaft
Folgende Anträge können Sie direkt von Ihrem Computer oder Mobiltelefon ausstellen und herunterladen:
Wohnsitzbescheinigung
Erweiterte Wohnsitzbescheinigung
Bescheinigung über die Eintragung an einer Referenzadresse
Eintragung in die Wählerverzeichnisse als nicht‑luxemburgische Person
Einige Anträge, die unten aufgeführt sind, können auch telefonisch (+352 54 50 61‑1) oder per E‑Mail (guichetunique@schifflange.lu) gestellt werden und werden Ihnen anschließend per Post nach Hause geschickt:
Wohnsitzbescheinigung
Erweiterte Wohnsitzbescheinigung
Auszug aus der Heiratsurkunde
Für alle weiteren Schritte wenden Sie sich bitte an den Einheitsschalter, der sich im Erdgeschoss des Rathauses befindet.
Eintragung in die Wählerverzeichnisse als nicht‑luxemburgische Person
Ich melde mich bei der Gemeindeverwaltung an
Ich gehe ab jetzt und spätestens 55 Tage vor dem Wahltag zur Gemeindeverwaltung meines Wohnortes und bringe ein gültiges Ausweisdokument mit (Personalausweis oder Reisepass).
Ich lege dem Mitarbeiter des Einheitsschalters meinen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ich fülle die von der Gemeinde bereitgestellten Erklärungen aus (Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort usw.). Mit meiner Eintragung in die Wählerverzeichnisse verpflichte ich mich, an den Wahlen teilzunehmen.
Weitere Informationen auf jepeuxvoter.lu.
Dokumente / Nützliche Links
KONTAKT
guichetunique@schifflange.lu
Telefon: (+352) 54 50 61‑1
ADRESSE
Avenue de la Libération
L‑3850 Schifflingen
Erdgeschoss, Büro 1 (erstes Büro links)
Post:
B.P. 11, L‑3801 Schifflingen
ÖFFNUNGSZEITEN
von 8:00 – 12:00 und von 14:00 – 17:00
Achtung: Für Ankunftsmeldungen bitte spätestens 30 Minuten vor Schließung der Schalter erscheinen.
Eine Todesfall‑Permanence wird ausschließlich in folgenden Fällen gewährleistet:
Fällt ein Feiertag auf einen Freitag, wird die Permanence am darauffolgenden Samstag von 10:00 bis 12:00 sichergestellt.
Fällt ein Feiertag auf einen Montag, wird die Permanence am Montag von 10:00 bis 12:00 sichergestellt.
Tel.: (+352) 621 458 757
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
erweiterte Wohnsitzbescheinigungen
Lebens‑, Wohnsitz‑ und Wahlregisterbescheinigungen
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Ankunftsmeldungen
Abmeldungen ins Ausland
Reisepässe, Personalausweise
kommunale Steuern
Grabkonzessionen
SIVEC‑Karte
Sterbefallmeldung
Trauungen
Partnerschaftserklärung (PACS)
Indigenat (Einbürgerung / Option)




