
Dienst für Stadtplanung und nachhaltige Entwicklung (SUDD)

Der Ökologische Dienst wurde 1997 gegründet und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt, indem er neue Aufgaben übernommen hat. Als Gemeinde wachsen die ökologischen Herausforderungen stetig, und zahlreiche innovative Maßnahmen wurden umgesetzt, darunter:
Die Kraft‑Wärme‑Kopplung in Eigenregie
Die Regenwasserrückgewinnung in kommunalen Gebäuden
Die Renaturierung der Alzette und des Kiemelbachs
Der Beitritt zum Klimapakt
Der Beitritt zum Naturpakt
Auch auf der regulatorischen Ebene sind innovative Ideen entstanden, die es uns heute ermöglichen, über moderne Verordnungen zu verfügen, wie :
Die Verordnung über die Abfallbewirtschaftung
Die Verordnung über kollektive Einrichtungen
Die Verordnung über die Förderung von Investitionen zur rationellen Energienutzung
Die Festlegung von Kriterien für nachhaltige Entwicklung bei der Ausarbeitung von besonderen Bebauungsplänen (PAP)
Die Kautionen im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen
Im Jahr 2015 beschloss die Gemeinde Schifflingen die Einrichtung des Dienstes für Neubauten und Infrastrukturen – STNI sowie des Dienstes für Stadtplanung und nachhaltige Entwicklung – SUDD.
Während der Ausarbeitung unseres Allgemeinen Bebauungsplans – PAG wurde deutlich, dass Stadtplanung und Bauwesen Hand in Hand gehen müssen, um eine nachhaltige und harmonische Entwicklung unserer Ortschaft sicherzustellen.
Daher wurde die Abteilung für Baugenehmigungen, die stets ein integraler Bestandteil des früheren technischen Dienstes war, vollständig in den SUDD integriert.
Das Team











Stadtentwicklung und Raumplanung
1. Allgemeiner Bebauungsplan (PAG)
Es handelt sich um eine kommunale städtebauliche Verordnung, die der Genehmigung durch den Innenminister und den Umweltminister unterliegt. Sie bildet die grundlegende Regelung für die Organisation des Gemeindegebiets und unterteilt dieses in verschiedene Zonen, die je nach Zweckbestimmung unterschiedliche Auflagen enthalten. Der Allgemeine Bebauungsplan (PAG) umfasst einen schriftlichen und einen grafischen Teil mit relativ knappen Bestimmungen. Daher muss er durch Besondere Bebauungspläne (PAP) umgesetzt werden, die wesentlich präzisere Vorgaben enthalten, insbesondere dimensionale Vorschriften. Zu beachten ist, dass der PAG der Gemeinde Schifflingen der erste im Großherzogtum war, der bereits im Jahr 2012 genehmigt wurde.

2. Besondere Bebauungspläne (PAP)
Der PAP ist eine kommunale städtebauliche Verordnung, die ebenfalls der Genehmigung durch den Innenminister unterliegt. Der Umweltminister verfügt im Bereich der Plans d’aménagement particulier über keine Aufsichtsfunktion.
Der Besondere Bebauungsplan präzisiert und setzt die regulatorischen Bestimmungen des Plan d’aménagement général für eine Zone oder einen Teil einer Zone um.
Ein Entwicklungsprojekt wird als „particulier“ bezeichnet, nicht weil es im besonderen Interesse einer Einzelperson erstellt wurde, sondern weil es den Allgemeinen Bebauungsplan für bestimmte Grundstücke präzisiert und ergänzt. Somit erhält der ordnungsgemäß genehmigte PAP den Charakter einer Polizeiverordnung – ähnlich den kommunalen Bauordnungen – und ist in diesem Sinne strikt verbindlich.
Zwei Arten von Besondere Bebauungsplänen stehen den Gemeinden bzw. Privatpersonen zur Verfügung, um die Organisation ihres Gebiets zu regeln. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein städtebauliches Dokument, das die konkrete bauliche Entwicklung in einer Ortschaft festlegt.
Grundsätzlich liegt der PAP in der Form eines Besonderen Bebauungsplans „neues Quartier“ vor. Die Gemeinden können jedoch in ihrem Allgemeinen Bebauungsplan Grundstücke oder Grundstückskomplexe definieren, die eine urbanisierte Zone darstellen und für die ein Besonderer Bebauungsplan „bestehendes Quartier“ zu erstellen ist.
Diese Pläne haben die Besonderheit, dass sie ausschließlich von den Gemeinden ausgearbeitet werden. Sobald die Pläne erstellt sind, hat der Bürgermeister lediglich eine Baugenehmigung zu erteilen. Sie funktionieren somit vergleichbar mit den früheren „Bauordnungen“, die gemäß dem Gesetz vom 12. Juni 1937 über die Entwicklung von Städten und anderen bedeutenden Agglomerationen eingeführt wurden.

Bauten
Baugenehmigungen
Bau‑, Renovierungs‑ und Umbauarbeiten an einem Gebäude müssen zuvor vom Bürgermeister genehmigt werden, der gegebenenfalls eine Baugenehmigung ausstellen kann. Es ist verboten, mit den Arbeiten zu beginnen, ohne diese Genehmigung erhalten zu haben. Jedes Projekt muss dem Allgemeinen Bebauungsplan sowie der Bauordnung und gegebenenfalls den differenzierten Regelungen entsprechen.
Regionale und grenzüberschreitende Entwicklung
Die Entwicklung einer Gemeinde kann heute nicht mehr isoliert erfolgen, sondern erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und allen regionalen Akteuren. Schifflingen ist daher in verschiedenen Zweckverbänden und Organisationen vertreten:
SYCOSAL – Zweckverband der Gemeinden für öffentliche Hygiene
TICE – Interkommunaler Transportdienst im Kanton Esch
SIDOR – Interkommunaler Zweckverband für die Abfallbewirtschaftung der südlichen und zentralen Gemeinden
SIVEC – Interkommunaler Zweckverband mit ökologischer Ausrichtung
SICONA – Westlicher interkommunaler Zweckverband für Naturschutz
MINETT‑KOMPOST – Interkommunaler Zweckverband – regionales Kompostierungszentrum für organische Abfälle
SES – Syndicat des Eaux du Sud (Wasserverband des Südens)
SUDGAZ – Anbieter und Verteiler von Erdgas
PROSUD – Zweckverband der Gemeinden zur Förderung und Entwicklung der Südregion
GECT – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
Flussvertrag der Alzette – Vertrag zur ökologischen und hydrologischen Entwicklung der Alzette
Pakt für Klima – Klimapakt

Dokumente / Nützliche Links
- Bâtisses / Demande d'autorisation de bâtisse - Formulaire en ligne
- Bâtisses / Déclaration de travauxpdf
- Bâtisses / Demande d'autorisation de construirepdf
- Bâtisses / Demande d'autorisation de construire - pièce à l'appuipdf
- Bâtisses / Fiche technique - Autorisation de construirepdf
- Bâtisses / Règlement sur les Bâtisses, les Voies publiques et les Sitespdf
- Abfallkalender 2026pdf
- Développement durable / Adaptation du règlement-taxe relative à la gestion des déchetspdf
- Développement durable / AGORA / Site Esch-Schifflange / Accord / 2020pdf
- Développement durable / Analyse sur la qualité de l'air tenant compte des incidences d'origine industriellepdf
- Développement durable / Avis Commodo / Incommodopdf
- Développement durable / chasse / lot 594 - périmètrepdf
- Développement durable / chasse / lot 594_am Brill - clauses contratspdf
- Développement durable / chasse / lot 602 - périmètrepdf
- Développement durable / chasse / lot 602_Lalléngerbierg - clauses contratspdf
- Développement durable / Création d'un règlement communal relatif à la promotion du développement durablepdf
- Développement durable / Dauwen - Tauben - Pigeons - Pombaspdf
- Développement durable / Dépliant pacte climat 2.0pdf
- Développement durable / INTERREG - Projet Abactiv - 2020pdf
- Développement durable / INTERREG - Projet Aqua / Qual - 2020pdf
- Développement durable / Klima-Agence - Aidespdf
- Développement durable / Klima-Agence - Support measurespdf
- Développement durable / Klima-Agence / Hëllefenpdf
- Développement durable / Kommunalkonzept für den Klimaschutzpdf
- Développement durable / Le sac bleu Valorluxpdf
- Développement durable / Masterplan Energie und CO2 Einsparungpdf
- Développement durable / Masterplan Energieproduktionpdf
- Développement durable / Prise de position du conseil communal relative aux plans directeurs sectoriels "Logement", "Paysage", "Transport" et "Zones d'activités"pdf
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- PAP NQ - Extension Hudelen PGpdf
- PAP NQ - Extension Paerchen PEpdf
- PAP NQ - Extension Paerchen PGpdf
- PAP NQ - lewescht Millchen Annexe Ipdf
- PAP NQ - lewescht Millchen Annexe IIpdf
- PAP NQ - lewescht Millchen Partie écritepdf
- PAP NQ - lewescht Millchen Partie graphique 01pdf
- PAP NQ - lewescht Millchen Partie graphique 02pdf
- PAP NQ - lewescht Millchen Rapport justificatifpdf
- PAP QE - Basse - Fossé - Wingert PEpdf
- Règlement communal / Modification du règlement communal relatif à l'allocation d'un subside pour l'utilisation de couches hygiéniquespdf
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